Historie

Zentrale Entwicklungsschritte

 

Zeitpunkt Meilenstein
SoSe 2024

Erstsemesterbefragung (ESB) 
in Zusammenarbeit mit dem Vizepräsidium für Studium und Lehre, der Hochschulkommunikation, dem Dezernat 1 und dem Internationalen Büro

WiSe 2023/24

Start der ZWB für das Lehramt (ZWB LA): Ausgliederung aus der Standard-ZWB und Überführung in eine lehramtsspezifische Befragung; erstmalig mit simultanen Multi-Aspekt-Ratings

Juni 2023

Start der ALB für Human- und Zahnmediziner (Med-ALB)

Juni 2023

System-Reakkreditierung der FSU Jena (bis 09/2029)

SoSe 2023

Start der SAB für das Fach Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

WiSe 2022/23

SAB: Überarbeitung der Pfade für Studienabbrecher und Fach-/Hochschulwechsler
Start der SAB für das Fach Pharmazie (Staatsexamen) 

Juni 2022

Start der überarbeiteten SAB für Humanmedizin und Zahnmedizin (Med-SAB)

SoSe 2022

Kürzung und Überarbeitung der Studienabschlussbefragung (SAB); Integration adaptiver Pfade für Staatsexamensstudiengänge und Studienabbrecher/Fachwechsler

WiSe 2017/18 Kürzung und Überarbeitung der Zwischenbilanzbefragung (ZWB)
WiSe 2016/17 Start der Alumnibefragung (ALB)   
2015      FSU erhält das Siegel der Systemakkreditierung (bis 09/2021)
WiSe 2014/15 Durchführung der Studieneingangsbefragung (SEB)
SoSe 2012   Start der Studienabschlussbefragung (SAB)
2012   Evaluationsordnung im Senat verabschiedet
WiSe 2009/10    Start der ersten Zwischenbilanzbefragung (ZWB)

 

Vom Bologna-Prozess zur Systemakkreditierung

Auch wenn die eigentlichen Wurzeln sehr viel weiter zurückreichen: Seinen offiziellen Ursprung hat der Bologna-Prozess in der so genannten Sorbonne-Deklaration im Jahre 1998: Im Fokus steht bis heute der Auf- und Ausbau eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums, um bereits vorhandene Potenziale gemeinsam nutzen zu können und neue zu erschließen. Als Grundbedingungen hierfür gelten die Mobilität von Studierenden und des wissenschaftlichen Personals, die Vergleichbarkeit und die Anerkennung der jeweiligen Abschlüsse. 

In der nachfolgenden Bologna-Deklaration im Jahre 1999 bekannten sich 29 europäische Nationen zu dem Ziel, bis zum Jahre 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Die Bologna-Deklaration gab der sich anschließenden Reform ihren Namen: der Bologna-Prozess

Für Deutschland haben Bund und Länder gemeinsam unterzeichnet und sich damit klar zu dem Ziel bekannt, die Reform des deutschen Hochschulwesens im europäischen Kontext voranzutreiben. Neben konkreten Zielen wie beispielsweise der Einführung eines Leistungspunktesystems (ECTS) oder der Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen wurden für alle zwei Jahre Nachfolgekonferenzen (Prag, 2001; Berlin, 2003; Bergen, 2005) vereinbart, um die erzielten Fortschritte zu bilanzieren. Im Berliner Kommuniqué 2003 wurden darüber hinaus drei Schwerpunktthemen vereinbart:

  • Zweistufiges Studiensystem (Bachelor- und Masterstudiengang)
  • Anerkennung der Abschlüsse und -abschnitte
  • Qualitätssicherung

Deutschland hat das zweistufige Studiensystem im Jahr 2002 in das Hochschulrahmengesetz aufgenommen: Die Bachelor- und Masterstudiengänge werden in das Regelangebot der Hochschulen überführt. Das zweistufige Studiensystem wird über modularisierte Studiengänge realisiert: Die Studiengänge setzten sich aus mehreren Einzelmodulen zusammen, die international kompatibel sind und damit eine Grundlage für mehr Mobilität im Studium bilden. Mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen wurde eine Reform der Studieninhalte beschlossen, deren Qualität es zu sichern und zu verbessern gilt. 

Evaluation und Akkreditierung 

Statt wie bisher durch Prüfungsordnungen, die den einzelnen Studiengängen von außen weitgehend vorgegeben werden, haben die Hochschulen - Fächer, Lehrstühle, Institute - die Chance, ein Studienangebot eigenständig zu definieren und zu entwickeln. Akkreditierungsagenturen prüfen, ob die Qualität der entwickelten Bachelor- und Masterstudiengänge fachlichen Qualitätsstandards und bestimmten Strukturvorgaben entsprechen.

Im Rahmen der Systemakkreditierung wird die Ausgestaltung und die Leistungsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems der ganzen Hochschule beurteilt. Die externe Begutachtung erfolgt durch eine Agentur auf der Grundlage eines Selbstberichts der Hochschule und anhand von Stichproben, die das Fächerspektrum berücksichtigen, Vor-Ort-Gesprächen und ggf. ergänzenden Stellungnahmen. Es ist nachzuweisen, dass (a) formale und fachlich-inhaltliche Standards in der Studiengangsgestaltung gesichert sind und (b) vorgegebene Systemstandards eingehalten werden. 

Die auf diese Weise eingeräumte Autonomie erfordert jedoch ein Gegengewicht und das lautet: Evaluation. Ziel ist es, systematisch und regelmäßig Informationen über die Qualität der Lehre einzuholen. Diese Informationen sollen in effektiver Weise in eine interne Diskussion fließen, damit Maßnahmen abgeleitet werden können, die zu einer spürbaren und nachhaltigen Verbesserung des Lehr- und Studienangebots im jeweiligen Fach beitragen.