Barrierefreiheit für Befragungen von ULe

Informationen zur Barrierefreiheit der Online-Befragungen des Coast-Befragungssystems, bereitgestellt vom Universitätsprojekt Lehrevaluation

Über diese Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.evaluation.uni-jena.de veröffentlichten Online-Befragungen des Universitätsprojekts Lehrevaluation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Befragungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer freiwilligen, jährlichen Bewertung nach den Prüfschritten des BITV-Tests / EN 301 549 (Web).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Es gibt keine zusätzlichen Barrierefreiheits-Funktionen.
  • Nicht alle Bedienelemente besitzen Alternativtexte.
  • Nicht immer ist die Reihenfolge von Überschriften für eine technische Auslese geeignet.
  • Nicht alle als Listen anzeigbare Elemente werden als Liste präsentiert.
  • Nicht alle Texte besitzen durchweg einen hohen Kontrast zu ihrem Hintergrund.
  • Beim Anpassen der Textabstände durch den Browser kann es zum Verlust der Sichtbarkeit von Elementen kommen.
  • Die zeitliche Befristung der Information zur Restanzahl von Zeichen innerhalb eines Textfelds ist nicht anpassbar.
  • Es gibt Bereiche der Befragungen, welche nicht direkt übersprungen werden können.
  • Nicht alle Beschriftungen sind Teil des zugänglichen Namens.
  • Nicht immer werden alle HTML-Elemente in korrekter Syntax verwendet.
  • Nicht alle Bereiche der Befragungen sind mit Name, Rolle und Wert verfügbar.
  • Nicht alle benutzerdefinierten Einstellungen könnten in Befragungen angewandt werden.

Begründung

Das Universitätsprojekt Lehrevaluation arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Befragungssysteme und konnte aufgrund personeller Engpässe noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 15.11.2024 erstellt bzw. aktualisiert.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns per Post oder telefonisch kontaktieren:

Universitätsprojekt Lehrevaluation

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.deExterner Link.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen – Landesdurchsetzungsstelle Thüringen